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Grundvoraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung ist der Beitritt (Mitgliedschaft) zur Genossenschaft.
Mitglieder können gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung Einzelpersonen, inländische juristische Personen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist einmalig zu bezahlen und setzt sich derzeit aus 5 Geschäftsanteilen á € 50,– sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von € 220,– = insgesamt € 470,– zusammen (siehe Satzung).
Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wieder zurückgezahlt (siehe Satzung).
Sollten Sie eine Mitgliedschaft anstreben, ersuchen wir Sie, nachstehendes Formblatt auszufüllen und an unsere Adresse zu senden bzw. zu faxen (+43 (0)732 / 711 192 – 8).
Formular: Beitrittserklärung | Satzung