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“Gemeinnützig” nützt der Gemeinschaft und dem Allgemeinwohl. Die GSA steht für „fairen und qualitätsvollen“ Wohnraum für die breite Bevölkerung. Unseren Bewohnerinnen und Bewohnern werden nur die tatsächlich entstandenen Baukosten, Grund- und Betriebskosten in Form von Mieten, Mietkäufen oder Eigentum verrechnet – und nicht mehr.
Die Gemeinnützigen sehen sich als moderne Wirtschaftsunternehmen in einem freien Markt und ihre Aufgabe vorrangig in der Versorgung aller Oberösterreicher:innen mit Wohnungen - beider GSA steht der Nutzen der Gemeinschaft an erster Stelle.
Damit wir Ihnen eine Wohnung anbieten können, ist der Beitritt zur Genossenschaft (Mitgliedschaft) erforderlich. Mitglied können gemäß § 3 der Genossenschaftssatzung werden: Einzelpersonen, inländische juristische Personen, Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG).
Der einmalige Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit EUR 470,– und setzt sich aus 5 Geschäftsanteilen à EUR 50,– sowie der Beitrittsgebühr in Höhe von EUR 220,– zusammen (gemäß Satzung).
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, werden die gezeichneten Geschäftsanteile nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist wieder ausbezahlt (gemäß Satzung).
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formblatt vollständig aus und senden es an unsere Adresse. Gerne stehen wir Ihnen für ein beratendes Gespräch, nach vorheriger Terminvereinbarung: office@gsa-wohnbau.at, zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Beitrittserklärung | Satzung